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Brandgeschädigte


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Was tun, wenn das Feuer gelöscht ist ?

Wichtige Hinweise für Brandgeschädigte

Feuer im Haus. Das passiert einem - zum Glück - normalerweise eher selten, entsprechend groß ist die Aufregung und natürlich fehlt die Erfahrung, was zu tun ist. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Ihnen helfen, in dieser Ausnahmesituation besser zurecht zu kommen.

Versicherung:

Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Wohngebäude- beziehungsweise Ihrer Hausratsversicherung. Um mögliche Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden, sollten Sie auch alle weiteren Maßnahmen mit der Versicherung und, als Mieter, mit der Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter abstimmen.

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Reinigen und Sanieren

Sie können eine Fachfirma beauftragen, vieles aber auch selbst in die Hand nehmen. Beachten Sie dabei bitte unbedingt folgende Punkte:

  • Betreten Sie die möglicherweise noch nicht völlig abgekühlte Brandstelle frühestens 1 bis 2 Stunden nach den Löscharbeiten, insofern die Wohnung freigegeben wurde. Lüften Sie zuvor kräftig durch.
  • Um zu verhindern das Brandschmutz in saubere Bereiche getragen wird, decken Sie rußige Flächen und Gehwege mit Folie ab. Legen Sie in die Übergangszone nasse Tücher (Putzlappen) als Schuhabtreter.
  • Nehmen Sie brandverschmutzte Klima- und Lüftungsanlagen erst nach einer Inspektion durch eine Fachfirma wieder in Betrieb.
  • Achten Sie beim Aufräumen nach großen Bränden, beispielsweise einem Küchen- oder Zimmerbrand, auf staubarmes Arbeiten und tragen Sie Schutzkleidung.

Dazu gehören:

  • - Einmal-Anzug mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
  • - Atemschutz (textile Halbmasken der Schutzgruppe P 3 ) für Staubarbeiten
  • - Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten
  • - Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Die Teile sind in Baumärkten und im Fachhandel erhältlich (Gelbe Seiten: Baustoff- und Malerreibedarf). Handschuhe und Einmal-Anzüge sollten im Schadensbereich bleiben, können aber mehrfach verwendet werden. Benutzen Sie textile Arbeitschutzmasken nur einmal. Gummihalbmasken können, auf der Innenseite mit einem Reinigungsmittel feucht abgewischt, wiederholt getragen werden. Waschen, besser duschen Sie sich nach dem Verlassen der Brandstelle gründlich.

Entsorgen von Brandrückständen

Abhängig vom jeweiligen Material gibt es unterschiedliche Entsorgungswege. Brennbare Teile und Lebensmittel, die vom Rauch in Mitleidenschaft gezogen wurden, können Sie zum Hausmüll in die graue Tonne geben oder als Sperrmüll abfahren lassen.

Nicht brennbare oder wiederverwertbare Dinge (zum Beispiel Elektrogerte und Metalle) sollten der Schrottverwertung, Baustoffe wie Steine, Ziegel oder Mauerreste dem Baustoffrecycling zugeführt werden. Sie finden im Landkreis eine ganze Reihe entsprechende Sammelstellen. Für Sonderabfall (Farben, Lacke) gelten besondere Regeln.

Fragen kostet nichts

Hier erhalten Sie weitere Auskünfte

    Abfallbeseitigung:
    Verbandsgemeindeverwaltung
    Ordnungsabteilung
    Kärlicher Straße 4
    56575 Weißenthurm
    02637/913-0 (Zentrale)