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Auch die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Weißenthurm arbeiten bei Bedarf mit den Seelsorgern des Landkreis Mayen-Koblenz zusammen. In bestimmten Einsatzsituation, ist eine Unterstützung der Notfallseelsorge, absolut sinnvoll und angebracht.
Wenn Helfer oder Betroffene das Gesehene verarbeiten müssen, ist es besser dies Gemeinsam zu tun. Sprechen über das Schadensereignis, sowie das persönliche Befinden, hilft auch auf Dauer belastbar zu bleiben.
Wer oder was ist die Notfallseelsorge?
Der Arbeitskreis Notfallseelsorge im Landkreis Mayen-Koblenz ist ein ökumenischer Arbeitskreis von Seelsorgerinnen und Seelsorgern aus verschiedenen christlichen Kirchen, die Menschen in Notfällen seelsorgerlich begleiten und so die Einsatzkräfte von Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr und Technischem Hilfswerk ergänzen.
Der Arbeitskreis steht in der Trägerschaft des Landkreises Mayen-Koblenz. Im Einvernehmen mit den Kirchen werden seine Mitglieder durch den Landrat bestellt.
Wann wird die Notfallseelsorge alarmiert?
Es steht im Ermessen der Einsatzkräfte vor Ort oder der Rettungsleitstelle eine Notfallseelsorgerin oder einen Notfallseelsorger hinzuzuziehen. Mögliche Einsatzfelder sind:
- Betreuen von Angehörigen während einer Reanimation oder nach erfolglosem Abbruch
- Überbringen einer Todesnachricht zusammen mit den Einsatzkräften
- Betreuung in psychischen Ausnahmesituationen
- Plötzlicher Kindstod
- Notfälle, bei denen Eltern oder Kinder betroffen sind
- Einsätze mit einem oder mehreren Verletzten oder Toten (z.B. Verkehrsunfall)
- Betreuung der unverletzten Beteiligten (z.B. Ersthelfer)
- Betreuung von Verletzten während der Rettung und in Wartezeiten
- Einsätze mit vielen Beteiligten (z.B. Busunfall, Evakuierung usw.)
- Einsätze mit vielen Verletzten ( z.B. Großschadenslagen, Katastropheneinsätze)
- Person unter Zug / U-Bahn / Straßenbahn / LKW
- lang andauernde Einsätze (z.B. Demonstrationen, Hausbrände, Massenkarambolage)
- wenn Einsatzkräfte verletzt oder getötet wurden
- Einsätze mit besonderen psychischen Belastungen ( z.B. Suizid, Geiselnahme)
- Betreuung von Angehörigen während einer Leichensuche oder nach Auffinden einer Leiche bzw. Identifizierung
- Begleitung von Angehörigen, die am Einsatzort sind oder dorthin kommen
- Einsätze, in deren Folge Angehörige ganz auf sich allein gestellt sind (z.B. unerwarteter häuslicher Todesfall)
- wenn Helfer oder Geschädigte nach geistlichem Beistand fragen
- Fürsorge für erschöpfte Helfer
- Spende von Sakramenten, Gebet für Sterbende und Tote (falls gewünscht!)
- Versuch oder vollendete Selbsttötung
- Betreuung der Geschädigten bei Wohnungsbrand
- Beratung der Einsatzleitung (falls gewünscht!)
- Betreuung von Personen nach Missbrauch oder Vergewaltigung
- Versorgung von Verstorbenen
- Einsatznachsorge bei Einsatzkräften (Stressbearbeitung bei belastenden Ereignissen)
- Nachbesprechung mit Schulklassen und Kindergärten oder anderen Gruppierungen nach besonders belastenden Situationen (z.B. verunfallter Mitschüler)
Wie wird die Notfallseelsorge alarmiert?
Die Alarmierung einer Notfallseelsorgerin oder eines Notfallseelsorgers geschieht grundsätzlich durch die Rettungsleitstelle Mayen.
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