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Feuerwehr Kettig
Die offizielle Präsenz
Seelsorge


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Auch die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Weißenthurm arbeiten bei Bedarf mit den Seelsorgern des Landkreis Mayen-Koblenz zusammen. In bestimmten Einsatzsituation, ist eine Unterstützung der Notfallseelsorge, absolut sinnvoll und angebracht.

Wenn Helfer oder Betroffene das Gesehene verarbeiten müssen, ist es besser dies Gemeinsam zu tun. Sprechen über das Schadensereignis, sowie das persönliche Befinden, hilft auch auf Dauer belastbar zu bleiben.

Wer oder was ist die Notfallseelsorge?

Der Arbeitskreis Notfallseelsorge im  Landkreis Mayen-Koblenz ist ein ökumenischer Arbeitskreis von  Seelsorgerinnen und Seelsorgern aus verschiedenen christlichen Kirchen, die  Menschen in Notfällen seelsorgerlich begleiten und so die Einsatzkräfte von  Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr und Technischem Hilfswerk ergänzen.

Der Arbeitskreis steht in der  Trägerschaft des Landkreises Mayen-Koblenz. Im Einvernehmen mit den Kirchen  werden seine Mitglieder durch den Landrat bestellt.
 

Wann wird die Notfallseelsorge alarmiert?

Es steht im Ermessen der  Einsatzkräfte vor Ort oder der Rettungsleitstelle eine Notfallseelsorgerin  oder einen Notfallseelsorger hinzuzuziehen. Mögliche Einsatzfelder sind: 

  • Betreuen von Angehörigen  während einer Reanimation oder nach erfolglosem Abbruch
  • Überbringen einer  Todesnachricht zusammen mit den Einsatzkräften
  • Betreuung in psychischen  Ausnahmesituationen
  • Plötzlicher Kindstod
  • Notfälle, bei denen Eltern  oder Kinder betroffen sind
  • Einsätze mit einem oder  mehreren Verletzten oder Toten (z.B. Verkehrsunfall)
  • Betreuung der unverletzten  Beteiligten (z.B. Ersthelfer)
  • Betreuung von Verletzten  während der Rettung und in Wartezeiten
  • Einsätze mit vielen  Beteiligten (z.B. Busunfall, Evakuierung usw.)
  • Einsätze mit vielen Verletzten  ( z.B. Großschadenslagen, Katastropheneinsätze)
  • Person unter Zug / U-Bahn /  Straßenbahn / LKW
  • lang andauernde Einsätze (z.B.  Demonstrationen, Hausbrände, Massenkarambolage)
  • wenn Einsatzkräfte verletzt  oder getötet wurden
  • Einsätze mit besonderen  psychischen Belastungen ( z.B. Suizid, Geiselnahme)
  • Betreuung von Angehörigen  während einer Leichensuche oder nach Auffinden einer Leiche bzw.  Identifizierung
  • Begleitung von Angehörigen,  die am Einsatzort sind oder dorthin kommen
  • Einsätze, in deren Folge  Angehörige ganz auf sich allein gestellt sind (z.B. unerwarteter häuslicher  Todesfall)
  • wenn Helfer oder Geschädigte  nach geistlichem Beistand fragen
  • Fürsorge für erschöpfte Helfer
  • Spende von Sakramenten, Gebet  für Sterbende und Tote (falls gewünscht!)
  • Versuch oder vollendete  Selbsttötung
  • Betreuung der Geschädigten bei  Wohnungsbrand
  • Beratung der Einsatzleitung  (falls gewünscht!)
  • Betreuung von Personen nach  Missbrauch oder Vergewaltigung
  • Versorgung von Verstorbenen
  • Einsatznachsorge bei  Einsatzkräften (Stressbearbeitung bei belastenden Ereignissen)
  • Nachbesprechung mit  Schulklassen und Kindergärten oder anderen Gruppierungen nach besonders  belastenden Situationen (z.B. verunfallter Mitschüler)

Wie wird die Notfallseelsorge alarmiert?

Die Alarmierung einer Notfallseelsorgerin  oder eines Notfallseelsorgers geschieht grundsätzlich durch die  Rettungsleitstelle Mayen.

 

 

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Kontaktadresse der Notfallseelsorge:

Pfarrer Christian Schulte
Aktienhof 13
56626 Andernach
Tel.: 0 26 32 /  4 88  29
Fax: 0 26 32 / 49 17 73
 cschulte@rz-online.de

Rainer M.  Gotter 
(Schönstätter Marienbruder)
Höhrer Straße 80a
59179 Vallendar
Tel. / Fax: 0 2 61 / 65 08 53
 R.M.Gotter@schoenstatt.net